Büroservice Ingrid Heintz

Tipps und Tricks rund um's Büromanagement

OfficeClub: Spielend zur geordneten Ablage

Nehmen Sie jedes Schriftstück mehrmals in die Hand, weil Sie nicht wissen, wo Sie es ablegen sollen oder weil Sie Angst haben, sie nicht wiederzufinden? Kommt die Methode Schuhkarton an ihre Grenzen? Laufen die Ablagekörbchen über?

Nach diesem Abend gehört dies der Vergangenheit an. Sie entwickeln spielend einen Plan, wie Sie Ihre Unterlagen ablegen möchten. Sie können dann sofort beginnen, Unterlagen nach Ihrem System abzulegen. Sie brauchen nicht erst ein System auf Ihre Situation anzupassen oder nach Kriterien abzulegen, die andere entwickelt haben. Dann finden Sie garantiert alles wieder.

Das Netzwerken soll auch nicht zu kurz kommen, deshalb Flyer und Visitenkarten nicht vergessen.

Wann?  19:30 Uhr

Wo?      die Sprachstrategin
Kleine Spitzengasse 2 – 4 (Ecke Severinstraße), 50676 Köln

Parkmöglichkeit:
Parkhaus Hotel Mercure Severinshof, Kleine Spitzengasse

Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnen Linie 3 und 4, Buslinien 132 und 133, Haltestelle Severinstraße

Investition:      15 € (12 € für Femme Total Mitglieder)

Anmeldung:     bis 12. März 2012  18:00 Uhr an info@BueroserviceIH.de oder per Telefon

Was sagt das Umsatzsteuergesetz zum Thema “Rechnung”: Name und Anschrift (1)

Auf der Rechnung muss der vollständige Name stehen: z. B. Kleinschmidt GmbH oder Kluge GmbH & Co. KG, bei Einzelunternehmern der Name des Unternehmers/der Unternehmerin zusätzlich zum Firmennamen.

Das gilt für Rechnungssteller und-Empfänger.

Im Gesetzestext heißt das so:
Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unterneh­mers und des Leistungsempfängers

Was sagt die DIN 5008 zu Auslassungspunkte

Ob beim wörtlichen Zitat oder dem Hinweis auf einen anderen Text, nicht immer will man den kompleten Text schreiben. Unwichtiges kann man auch weglassen und durch Auslassungspunkte ersetzen.

Im Satz steht vor und nach den drei Punkten ein Leerzeichen, am Satzende folgt kein Punkt. Alle anderen Satzzeichen werden – wie immer – ohne Leerzeichen davor geschrieben.

Beispiele:

In den Vorträgen der Reihe OfficeClub … soll das Netzwerken nicht zu kurz kommen.
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag auf das Konto …
Nutzen Sie eine persönliche Beratung …, die individuell auf Ihren Arbeitsstil zugeschnitten ist.


Was sagt das Umsatzsteuergesetz zum Thema “Rechnung”: Aufbewahrungspflicht

Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, egal ob sie gestellt wurden oder man sie erhalten hat. Zum 31.12.2011 können also alle Rechnungen bis einschließlich 31.12.2001 entsorgt werden.

Im Gesetzestext heißt das so:
Der Unternehmer hat ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, sowie alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat, zehn Jahre aufzubewahren. Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum lesbar sein. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.

Gute Vorsätze

Damit es nicht bei guten Vorsätzen bleibt, gibt es hier Tipps und Tricks, die helfen, das Backoffice in den Griff zu bekommen. Vom aufgeräumten Schreibtisch über die professionelle Korrespondenz bis zur geordneten Ablage und vieles mehr.

Viel Erfolg 2012 wünscht

Ihr BackofficeCoach

Ingrid Heintz

Alles Gute für 2012

Für die Reise durch das neue Jahr sende ich einen irischen Reisesegen:

Möge die Straße uns zusammenführen und der Wind in deinem Rücken sein,
sanft falle Regen auf deine Felder und warm auf dein Gesicht der Sonnenschein.

Führe die Straße, die du gehst, immer nur zu deinem Ziel bergab,
hab’, wenn es kühl wird, warme Gedanken und den vollen Mond in dunkler Nacht.

Hab unterm Kopf ein weiches Kissen, habe Kleidung und das täglich Brot,
hab, wenn es hart kommt, eine, die dich lieb hat, die zu dir steht auch in der Not.

Und bis wir uns wiedersehen, halte Gott dich fest in seiner Hand.

Frohe Weihnachten

Ein paar ruhige Tage mit Freunden und Familie ohne Hektik und Stress wünscht Ihnen

Ihr BackofficeCoach

Ingrid Heintz

Rechnungen schreiben

Immer wieder gibt es beim Rechnungenschreiben Unsicherheiten. Was muss auf der Rechnung stehen und was nicht? Diese Fragen werden beantwortet beim OfficeClub am 17.11.2011.

Alle Details unter www.bueroserviceih.de/buero_service_pulheim/vortraege-workshops-seminare.php?ref=bueroservice-ingrid-heintz/einzelansicht/artikel/die-rechtssichere-rechnungquittung.html und unter www.xing.com/events/officeclub-rechtssichere-rechnung-820323 kann man sich auch anmelden.

Aktenplan ! ?

Ein Aktenplan hilft, die Übersicht über die Schriftstücke zu behalten, die abgelegt werden müssen.

Im Internet gibt es verschiedene Vorlagen, die individuell abgewandelt werden können. Oder man “strickt” ihn selbst.

Empfänger im Ausland

Auch zu Empfängeranschriften im Ausland gibt es eine DIN-Vorschrift:

Die Anschrift wird so geschrieben, wie es im Bestimmungsland üblich ist. Ein Blick auf die Absenderangaben der Partners ist hier hilfreich.

Die Stadt wird in Großbuchstaben in der Sprache des Bestimmungslandes und das Bestimmungsland in Großbuchstaben in deutsch geschrieben.

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